|
23 Jan |
Abmahnung Rasch Anwaltskanzlei Arbeitsgesetzbuch
|
Vor kurzem hatte ich eine Abmahnung von Rasch, einer Anwaltskanzlei aus Hamburg, im Briefkasten. Angeblich soll ichüber meinen Internetanschluss Inhalte – im konkreten Fall ein Musikalbum aus den deutschen Top 100 Charts – im Netz verbreitet haben. Als “Strafe” für diese vermeintliche Urheberrechtsverletzung sollte ich laut Abmahnung durch Rasch gut 1.000 Euro zahlen. Dabei war ich sicher, dass ich diefragliche Tat überhaupt nicht begangen habe. Erstens lebe ich alleine, sodass es nicht sein kann, dass Kinder oder andere Verwandte estwas über meinen Anschluss verbreitet haben. Der Name dieser Tauschbörse, auf der das ganze laut Abmahnung von Rasch stattgefunden haben soll, war mir bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal bekannt! Dass Besucher bei mir zu Hause meinen Internetanschluss genutz haben sollen, um dort irgendwelche Inhalte illegal zu verbreiten, kann ich mir ebenfalls beim besten Willen nicht Vorstellen! Ich bin nur froh, dass mir ein Kollege den Tipp gegeben hat, mich an LFlegal zu wenden. Die Anwälte dort haben Bekannten von ihm in einer ähnlichen Lage in der Vergangenheit gut geholfen und ich bin dann auch sofort auf die Website gegangen. Dann habe ich angerufen und mich zu meinem individuellen Fall beraten lassen. Das erste Gespräch über die Abmahnung von Rasch war sogar kostenfrei. Als allererstes wurde mir geraten, die der Abmahnung von Rasch beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterschreiben. Das kann ich nur weitergeben. Jetzt läuft die Sache über meine neuen Anwälte von LF legal und die Chancen stehen günstig, dass diese ganzeAbmahnung Rasch Geschichte abgewehrt werden kann.




